Bemerkung - Turnier

Kontaktdaten:
Frank Petzold; Am Lehnitzsee 2; 14476 Potsdamm
E-Mail: Service@turnierservice-reiten.de
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Liepe   
Gelände-Reitturnier
30.03.2025
Veranstalter: Reitverein Wahlsdorf e.V.
180201003

Adresse Veranstaltungsort:
Liepe
Liepe 11
15936 Dahme / Mark OT Liepe

Nennungsschluss: 10.03.2025

Nennungen an:
Frank Petzold
Am Lehnitzsee 2
14476 Potsdam OT Neu
Fahrland
Tel.: 0171 6455046  
E-Mail: Nennungen@Turnierservice-Reiten.de

Vorläufige ZE:
So.vorm.: 2,4
So.mittag: 5
So. nach.: 1,3

Richter: Achim Genennichen, Thomas Kriwens,
Eberhard Mertens
LK-Beauftragter: Eberhard Mertens
Parcourschef: Hagen Prengel, Bernhard Pede   
Technischer Delegierter: Eberhard Mertens
Turniertierarzt: Heiko Zelt
Tierarzt-Assistent: Ramona Pede
Turnierleitung: Bernhard Pede

Teilnahmeberechtigt sind:
Alle Stamm-Mitglieder von Vereinen der FN.

Platzverhältnisse:
Gras

Besondere Bestimmungen
Mit Abgabe der Nennung unterwirft sich jeder
Nenner den aktuellen Bestimmungen der
LPO/WBO und der LK Berlin-Brandenburg 2025.
Einsätze/Nenngelder sowie 2.00 €
Turniersportförderbeitrag pro reserviertem
Startplatz (für LP & WB) sind mit der Nennung
fällig.
Alle teilnehmenden Pferde müssen
haftpflichtversichert, frei von ansteckenden
Krankheiten und im Besitz einer gültigen Influenza
Schutzimpfung sein.
Der Pferdepass ist mitzuführen und auf Verlangen
vorzuzeigen
Unvollständige Nennungen werden nicht bearbeitet.
Die endgültige Zeiteinteilung wird bei NEON
bekanntgegeben.
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach
und Vermögensschäden aus, die den Besuchern,
Teilnehmern, Pferdepflegern, und Pferdebesitzern
durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters,
seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in
weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen
Haftung nach den
Gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber
hinaus die Haftung für Diebstähle und sonstige
Vorfälle aus.
Der Veranstalter behält sich vor, unter besonderen
Umständen das Turnier oder einzelne Prüfungen zu
verlegen oder ausfallen zu lassen.
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